Vertretungskonzept

Es ist unser erklärtes Ziel, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Andererseits ist es auch nicht völlig zu vermeiden. Deshalb haben wir ein Konzept erarbeitet, das klare Regeln für den Fall festschreibt, dass eine Kollegin oder ein Kollege den Unterricht nicht antreten kann.

Vertretungskonzept

  • In der ersten Stunde wird ein Bereitschaftsdienst organisiert.
  • Letzte Unterrichtsstunden werden weitgehend nicht vertreten.
  • Es wird versucht, jeder Klasse ein Mindestunterrichtsvolumen von vier Stunden am Tag zu sichern.
  • Der Vertretungsplan hängt spätestens am Vortag aus. Die Schüler sind verpflichtet sich vor oder nach dem Unterricht über einen möglichen Unterrichtsausfall zu informieren. Im Notfall ist eine Telefonkette zu organisieren.
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen Material für den Vertretungsunterricht (Hefte, Fachbücher usw.) bereithalten.
  • In Vertretungsstunden ist entweder Fachunterricht zu erteilen oder ein Thema aus den Vertretungsstunden – Ordnern zu behandeln (zum Beispiel zu den Themen Verkehrserziehung, Suchtprävention, Gartenpflege auf dem Schulhof). Das ist im Klassenbuch zu dokumentieren.
  • Die Auswahl der Lehrkräfte für einen Vertretungsunterricht wird in folgender Reihenfolge vorgenommen: 1. Fachlehrkräfte der Klasse, 2. Fachlehrkräfte, 3. andere Lehrkräfte, die nach dem Vertretungskonzept unterrichten.
  • Besonders bei vorhersehbarem Fehlen muss die Lehrkraft Aufgaben für die Lerngruppen bereitstellen.
  • Für die Oberstufe, eventuell auch für die obere Mittelstufe, ist eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) vorzusehen. Die Anordnung von eigenverantwortlichem Arbeiten und die Aufgaben sind im Kursbegleitbuch bzw. Klassenbuch zu dokumentieren.
  • Springstunden müssen in zumutbarem Umfang für Vertretungsmöglichkeiten eingerichtet werden.
  • Bezahlte Mehrarbeit ist möglich. Lehrkräfte, die das in Anspruch nehmen wollen, werden bei der Vertretungsauswahl bevorzugt.
  • Über die Notwendigkeit einer Dauervertretung werden Schulleitung, Personalrat und betroffene Lehrkräfte nach spätestens 10 Tagen beraten. Die Mittel für Vertretungsunterricht, die das Ministerium bereitstellt, sollen möglichst in Anspruch genommen werden.

 Sollten Sie Fragen zu den Themen Stundenpläne und Vertretungsunterricht haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

 

Hoeger HP kleinDr. Detlev Höger

Stellvertretender Schulleiter