Leistungsmessung und Leistungsbewertung

Am Gymnasium Altenholz gestalten wir Unterrichtsprozesse so, dass jeder Schülerin und jedem Schüler individuelle Lernfortschritte ermöglicht werden. Zugleich setzen wir uns jedoch zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler auf den Weg zu einem erfolgreichen Zentralabitur zu führen (Zielgleichheit des Bildungsganges).

Schulnoten kommt auf diesem Weg zum Abitur eine wichtige Rückmeldefunktion zu und entsprechend hoch ist die Beachtung, die sie im Schulalltag finden. Als Kollegium bemühen wir uns um ein transparentes und möglichst einheitliches Vorgehen bei der Notengebung. Das folgende Dokument fasst die in der Schule getroffenen Vereinbarungen zur Leistungsmessung übersichtlich zusammen:

pdfLeistungsbewertung_am_Gymnasium_Altenholz.pdf

Anstelle von Kopfnoten zum Lern- und Sozialverhalten erhalten unsere Schülerinnen und Schüler in der Orientierungs- und Mittelstufe mit jedem zeugnis ein sogenanntes Kompetenzraster, welches von den Fachlehrkräften, die ein Kind unterrichten, gemeinsam ausgefüllt wird.

In der Mitte eines jeden Halbjahres, in einer von der Schulleitung festgelegten Woche, bespricht die Fachlehrkraft mit jeder Schülerin und jedem Schüler in einem Vier-Augen-Gespräch den individuellen Leistungsstand. Zudem finden Elternsprechtage statt, an denen wir mit den Eltern über diesen diagnostizierten Leistungsstand ins Gespräch kommen wollen.

Weitere Hinweise und Rahmenbedingungen

Die Fachanforderungen bzw. Lehrpläne des Landes Schleswig-Holstein enthalten für jedes Fach spezifische Vorgaben zur Leistungsmessung in der Sekundarstufe I und II. Sie werden in unseren schulinternen Fachcurricula präzisiert.

Für die Durchführung von Klassenarbeiten und die Leistungsmessung im Allgemeinen gelten die folgenden Erlasse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Glossareintraege/K/klassenarbeiten.html

Für die Berücksichtigung einer diagnostizierten Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) gilt der folgende Erlass: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Glossareintraege/L/lese_rechtschreibschwaeche.html

Wenn Sie sich für die Frage der Versetzung bzw. des Aufstiegs in die nächst höhere Klassenstufe interessieren, finden Sie Antworten in der Schulartverordnung Gymnasium (https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Glossareintraege/G/gymnasium.html) sowie in der Verordnung zur Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung (pdfOAPVO_2008.pdf)