Regelungen bei Videokonferenzen

Videokonferenzen sind ein wichtiges "Tool" bei der Gestaltung von Unterricht in der Distanz. Selbst wenn die Kamera gar nicht eingeschaltet wird (in der Regel führen wir "Audiokonferenzen" durch), sind sie unverzichtbar, wenn es darum geht, einen "lebendigen" Kontakt zwischen den Lerngruppen und ihrer Lehrkraft herzustellen. Auch Beratungsgespräche unter vier Augen sind auf diesem Wege möglich.

Damit wir diese Konferenzen durchführen können,  benötigen wir allerdings die schriftliche Einverständniserklärung der beteiligten Nutzer. Sie bestätigen damit zugleich, die Datenschutzregelungen sowie die Nutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

Hier können Sie sich die entsprechenden Informationen ansehen und ggf. ausdrucken: