Die Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAPVO)

Es folgen einige grundlegende Informationen zur Profiloberstufe am Gymnasium Altenholz.
Dies ist ein Link zum gesamten Text der aktuellen Verordnung.
 
1   Zugang zur Profiloberstufe
 
  • Schülerinnen und Schüler unserer Schule, die eine Versetzung in die Oberstufe erwerben (nicht mehr als eine mangelhafte Note)
  • Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Altenholz, haben einen Anspruch auf Aufnahme in die Oberstufe, wenn sie die schulischen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, d.h. das Zeugnis des Mittleren Schulabschlusses nicht mehr als eine Note schlechter als „befriedigend“ enthält.
  • Werden Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Altenholz aufgenommen, ist auch Bewerberinnen und Bewerbern von nichtkooperierendenSchulen mit einem besseren Notendurchschnitt ein Schulplatz in der Oberstufe zu gewähren.
 
2    Fächer
 
Das Profilfach wird jeweils 3 bzw. ab der Qualifikationsphase 5-stündig unterrichtet. Es ist automatisch Abiturprüfungsfach.
Die Kernfächer
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch / Französisch / Latein
werden ebenfalls 3 bzw. 5-stündig unterrichtet. Zwei der drei sind auch Abiturprüfungsfach.
Alle weiteren Fächer
  • Französisch / Latein / Spanisch (4-stündig), Kunst / Musik / Darstellendes Spiel
  • Geschichte, Erdkunde, Wirtschaft-Politik, Religion / Philosophie
  • Physik, Chemie, Biologie, Informatik
  • Sport
  • Profilseminare
sind mit 2 oder 3 Wochenstunden zu belegen.
Ausnahme ist Spanisch als neu beginnende Fremdsprache in der Einführungsphase, welche bis zum Abitur 4-stündig ist.
Bemerkung zum Fach Spanisch:
Bei Belegung des Faches Spanisch muss dieses als neu begonnen Fremdsprache bis zum Abitur belegt werden. Die Halbjahresleistungen aus den letzten beiden Halbjahren müssen in die Bewertung des Abiturs (Block I) eingebracht werden, wenn Spanisch im Einführungsjahr der Oberstufe die 2. Fremdsprache darstellt, ein Schüler also neben der Kernfachfremdsprache keine weitere Sprache belegt. Wenn  Spanisch als Kernfach belegt wird, werden alle 4 Halbjahre in die Berechnung gewertet.
Bemerkung zum Fach Informatik:
Informatik zählt zum mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenbereich. Es kann also im Abitur diesen Bereich abdecken. Es kann allerdings nicht die Einbringpflicht von 4 Halbjahresleistungen in Naturwissenschaften abdecken, da es nicht als naturwissenschaftliches Fach zählt. 
 
3   Wiederholen
 
Schülerinnen und Schüler können am Ende des Einführungsjahres sowie zu den Halbjahren Q1 bis Q3 freiwillig zurücktreten. Zwangsweise erfolgt dies, wenn
- am Ende des Einführungsjahres mehr als eine Note schlechter als ausreichend (04 Punkte) ist,
- am Ende der Halbjahre Q1 bis Q3 die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Abiturprüfung nicht erfüllbar sind.
Es besteht die Möglichkeit ein Schuljahr sowie zusätzlich die Abiturprüfung zu wiederholen.
 
4   Latinum
 
Die folgenden Bedingungen für den Erwerb des Latinums gelten für die Jahrgänge G8, die nach 8 Jahren Abitur ablegen.
großes Latinum
    Unterricht von Klassenstufe 6 bis 12
    Unterricht von Klassenstufe 8 bis 12 (Kompetenzbezug, auf Antrag)
Latinum
    Unterricht von Klassenstufe 6 bis 10 (Latein nur in E)
    Unterricht von Klassenstufe 8 bis 11
kleines Latinum
    Unterricht von Klassenstufe 6 bis 9
    Unterricht von Klassenstufe 8 bis 10 (Latein nur in E)
 
Die abschließende Lateinnote muss mindestens ausreichend (5 Punkte) sein.
 
5     Fachhochschulreife (schulischer Teil)
 
Schülerinnen und Schüler können am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben, vorausgesetzt, sie haben
  • Unterricht in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase belegt und
  • in 17 Halbjahresleistungen mindestens 85 Punkte erzielt haben,
  • in 11 mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung
  • bei den Ergebnissen, die aus dem Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau stammen, mindestens zwei Schulhalbjahresergebnisse mit je fünf Punkten in einfacher Wertung erreicht hat und
  • in zwei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau insgesamt mindestens 20 Punkte in einfacher Wertung erreicht hat.
Unter den nach Absatz 2 anzurechnenden Halbjahresleistungen müssen jeweils zwei enthalten sein aus:
  1. Deutsch,
  2. einer fortgeführten Fremdsprache,
  3. Geschichte
  4. Wirtschaft/Politik oder Geographie,
  5. Mathematik
  6. einer Naturwissenschaft
  7. dem Profil gebenden Fach
und eine Halbjahresleistung aus:
  1. Religion oder Philosophie
  2. dem ästhetischen Bereich (Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel).