Handynutzung in der Diskussion

HandyfotoBereits seit zwei Schuljahren gibt es an unserer Schule das Verbot, Handys und andere elektronische Geräte während des Schulvormittags einzuschalten - und noch immer sorgt diese Regelung für reichlich Diskussionsstoff!

Dabei geht es nicht um das Verbot, das Handy während des Unterrichts heimlich unter dem Tisch zu nutzen (das ist unstrittig), sondern um die Frage, ob den Schülern auch in den Pausen und Freistunden die Nutzung ihrer Geräte untersagt werden sollte. Während die einen positiv bilanzieren, dass  die SchülerInnen in den Pausen heute wieder persönliche Gespräche miteinander führen würden, statt sich hinter ihrem Handy zu "verkriechen", beklagen die anderen, dass man die Jugendlichen entmündigt, wenn man ihnen verbietet, was auch die Erwachsenen in den kleinen Pausen des Alltags gerne tun - kurz mal nachzusehen, ob neue Nachrichten eingetroffen sind oder schnell mal nach einer Information zu googeln .... .

Unser Schüler Simon Becker ist vor einem Jahr zum Landesschülersprecher für Gymnasien in Schleswig-Holstein gewählt worden und kämpft seitdem auch auf Landesebene gegen das sog. "Handy-Verbot". Unterstützung erhält er dabei von der Piratenfraktion im Landtag, die nun vom wissenschaftlichen Dienst überprüfen ließ, ob Schulordnungen das MITBRINGEN von Handys ins Schulgebäude verbieten dürfen. Nein, so die Juristen, wohl aber die NUTZUNG im Unterricht sowie in den Pausen. In Freistunden (betrifft nur die Oberstufe) sollten hingegen Lockerungen dieses Verbotes vorgesehen werden.

Die Kieler Nachrichteten (Hiersemenzel) berichteten auf der Titelseite über das Thema: pdfKN_2015_10_10_Handyverbot.pdf

Die Regelung am Gymnasium Altenholz ist nach dem Gutachten weiterhin rechtmäßig:

"Sämtliche Geräte der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik dürfen, außer mit Genehmigung einer Lehrkraft, nur außerhalb des Schulgeländes genutzt werden und müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. In Freistunden und großen Pausen dürfen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe diese Geräte ohne Beeinträchtigung anderer in ausgewiesenen Bereichen benutzen, nach der 7. Stunde im gesamten Schulgebäude. Aufzeichnungen und Mitschnitte mit Hilfe von Geräten aller Art sind ohne Genehmigung einer Lehrkraft auf dem gesamten Schulgelände verboten."